Wir laden Sie und Ihr Kind herzlich zu unserem Tag der offenen Tür im Kindergarten und in der Schule am 21.03.2024 ab 17:00 Uhr!

Schulgebühren

die Gebührenordnung gilt ab 01.09.2024.

Art. 1 Präambel

Der Vorstand des Deutschen Schulvereines (nachfolgend: DISZ) setzt laut Vorstandsbeschluss vom 12.02.2024 diese Gebührenordnung in Kraft.

Art. 2 Laufzeit des Schuljahres

Das Schuljahr umfasst den Zeitraum 01.09. des Jahres bis 31.08 des Folgejahres. Das zweite Halbjahr beginnt in der Regel zum 01.02. eines jeden Jahres.

Art. 3 Aufnahmegebühr für Neueinschreibungen

a. Die DISZ ist offen für Kinder, Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten. Die Aufnahme eines Kindes und damit auch die Erlaubnis, am Unterricht teilzunehmen, erfolgt nach Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind.

b. Für jede Neueinschreibung im Kindergarten und in der Schule wird eine einmalige, nicht rückzahlbare Aufnahmegebühr für das Schuljahr 2024/25 in Höhe von 750,00 Euro erhoben, die innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Aufnahmebestätigung durch die Schulleitung fällig wird. Geht die Aufnahmegebühr nicht fristgemäß ein, wird die Anmeldung gegenstandslos. Eine schriftliche Erinnerung der Schulleitung muss nicht erfolgen.

c. Die Aufnahmegebühr entsprechend Art. 3 b., Satz 1 ist in voller Höhe fällig und kann nicht auf die Jahresgebühr für den Besuch des Kindergartens oder der Schule angerechnet werden.

d. Die Aufnahmegebühr ist ungeachtet der persönlichen Verhältnisse und des Zeitpunkts des Eintritts des Kindes, und / oder des Schülers / der Schülerin in voller Höhe zu entrichten. Kommt es nicht zum Schulbesuch, wird die Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.

Art. 4 Jahresgebühren und Kosten für zusätzliche Angebote in der Schule am Nachmittag

a. Die Jahresgebühr berechtigt zum Besuch des Kindergartens und der Schule während des laufenden Schuljahres gemäß Art. 2 und ist jeweils unter den unten genannten Bedingungen fällig und per Banküberweisung an folgende Bankverbindung zu überweisen:

Kontoinhaber: Njemačka školska udruga

IBAN: HR5024070001100622166 / SWIFT: OTPVHR2X

b. Die Jahresgebühr beträgt wie folgt:

Kindergarten und Vorschule 

Kindergarten Mo-Fr 07.30-17.00 3.850,00 Euro
Vorschule Mo-Fr 07.30-17.00 4.750,00 Euro

Grundschule, Klassen 1 – 4 

Grundschule 1. bis 4. Klasse Mo-Do von 08.00 -14.00, Fr 08.00-13.00 6.650,00 Euro  
inkludiert ist zusätzlich zum Unterricht Mo-Do im Rahmen des Gesamtunterrichts
Unterstützung bei den Hausaufgaben und Team-Teaching-Stunden zur Sprachförderung

Sekundarstufe, Klassen 5 – 12 

Klassen 5 – 12 (nach Stundenplan) 6.850,00 Euro

c. Die Jahresgebühr beinhaltet die auch in der unterrichtsfreien Zeit anfallenden Kosten für den Schulbetrieb (Miete, Gehälter, Betriebskosten, Versicherungen, u.ä.).

d. In der Jahresgebühr sind die Kosten für Schulbücher, Arbeits- und Übungshefte (Materialien), Klassenfahrten, die einzelnen Kurse des freiwilligen Nachmittagsprogramms und/ oder sonstige Schulprojekte nicht enthalten. Für die Bestellung der Schulbücher, Arbeits- und Übungshefte (Materialien) für das Folgeschuljahr wird für die Erziehungsberechtigten eine externe Website mit allen benötigten Materialien je Klassenstufe zur direkten Bestellung und Bezahlung zur Verfügung gestellt.

e. Das Essen wird über einen externen Dienstleister organisiert und ist bei diesem gesondert zu bezahlen.

f. Die Schule bietet nachmittags Mo-Do bis 17.00 und am Fr bis 15.00 zusätzliche Aktivitäten an. Die Kosten betragen wie folgt:

Für alle Jahrgangsstufen (Klassen 1 – 12) 

Arbeitsgemeinschaften (AG)
nach jährlich zwischen DISZ und EFiZ abgestimmten gemeinsamen Eurocampus-Angebot
– pro AG-Stunde 150,00 Euro pro Schuljahr 

Für die Grundschule (Klassen 1 – 4): 

Werkstatt (Freies Spiel) pro Einheit (60 min) pro Schuljahr 
von Mo-Do 15.00 bis 17.00 Uhr und Fr 13.00 bis 15.00 
– für jede angefangene Stunde 150,00 Euro

Aktiv entspannen pro Einheit (60 min) pro Schuljahr
von Mo-Do ab 14.00 Uhr
– für jede angefangene Stunde 150,00 Euro

Für das Gymnasium (Klassen 5 – 6):

Hausaufgabenbetreuung (45 Minuten) pro Schuljahr
von Mo-Do je nach Stundenplan 8. oder 9. Stunde
– für jede angefangene Stunde 150,00 Euro 

g. Die Anmeldung zu diesen zusätzlichen Angeboten erfolgt jeweils verbindlich zu Beginn des Schuljahres. Der fällige Jahresbetrag ist im Voraus bei der Anmeldung zu entrichten. Rückzahlungen werden nicht vorgenommen.

h. Entsteht eine zeitliche Lücke zwischen einem täglichen Schulschluss und AG-Beginn, werden die Kinder beaufsichtigt. Hierbei fallen je angefangene Stunde die Kosten analog zu den Kosten einer Werkstattstunde an.

i. Kosten für eventuelle AG’s externer Anbieter sind ggf. gesondert und zu deren Bedingungen an diese direkt zu entrichten.

j. Bei Eintritt während des laufenden Schuljahres in den Kindergarten oder in die Schule wird die Schulgebühr, sowie die Kosten der zusätzlichen Angebote in der Schule am Nachmittag, falls das Kind hierzu eingeschrieben ist, nach angefangenem Monat berechnet.

Art. 5 Inflationsausgleich

Die Anpassung der Jahresgebühren durch Vorstandsbeschluss kann jährlich erfolgen, i.d.R. unter Berücksichtigung der durch das kroatische statistische Büro (www.dzs.hr) für das Vorjahr in Kroatien festgestellten Inflationsrate bzw. anderer für den Betrieb der Schule relevanten einschlägig veränderten Rahmenbedingungen. Die angepassten Jahresgebühren werden spätestens am 31.03. des Jahres für das kommende Schuljahr veröffentlicht.

Art. 6 Ermäßigung aufgrund Notlage

a. Grundsätzlich besteht kein Recht oder Anspruch auf die Gewährung von Ermäßigungen auf die Jahresgebühr. Der Vorstand behält sich das Recht vor, auch bei nachgewiesener Bedürftigkeit einen Antrag auf Schulgeldermäßigung ohne Begründung abzulehnen.

b. Die Beschlussfassung über die Gewährung einer Ermäßigung obliegt nach Artikel 19 (2) 11 der Satzung des Deutschen Schulvereins allein dem Vorstand des Schulvereins, wobei die untengenannten Kriterien für den Vorstand unverbindliche Leitlinien darstellen.

Der „Antrag auf Jahresgebührermäßigung“ ist bei der Verwaltung oder im Schulsekretariat der DISZ erhältlich und muss bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr mit allen dort angeforderten Unterlagen beim Schulsekretariat der DISZ abgegeben werden. Verspätete Anträge werden nur in Ausnahmefällen bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände berücksichtigt.

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Schuljahres und wird den Antragstellern schriftlich per E-Mail ohne weitere Begründung mitgeteilt. Jeder Antrag wird vertraulich behandelt. 

c. Die Summe aller gewährten Ermäßigungen dürfen 5% der Gesamtsumme der für das betreffende Schuljahr budgetierten Schulgeldeinnahmen der DISZ nicht übersteigen.

d. Die Gewährung auf Reduzierung der Jahresgebühr erfolgt jeweils nur für ein Schuljahr und begründet keinen zwingenden Anspruch für das Folgejahr. Sie muss für weitere Schuljahre jeweils gesondert beantragt werden.

e. Die Aufnahmegebühr und weitere zusätzliche Kosten (z.B. Nachmittagsbetreuung, Werkstatt, AG‘s) sind von allen Ermäßigungen ausgeschlossen.

f. Direkte oder indirekte Firmenzahler können keine Ermäßigungen beanspruchen. 

g. Sollten im Jahr der Ermäßigung finanzielle Veränderungen beim Antragsteller eintreten, so ist der Vorstand in Person des Schatzmeisters sofort und unverzüglich darüber zu unterrichten; die Ermäßigung wird dann unter den neuen Gesichtspunkten neu bewertet.

h. Die Ermäßigung erfolgt zunächst als Stundung der Zahlung und wird am Ende des Schuljahres erlassen, wenn alle im Antrag erwähnten Umstände noch unverändert gegeben sind. Falls dies nicht der Fall ist, wird die gestundete Zahlung des Schulgeldes zum Ende des Schuljahres fällig.

i. Wird eine Ermäßigung aufgrund nachweislich falscher Angaben erteilt, erfolgt eine entsprechende Nachforderung und eine juristische Verfolgung.

j. Ausgangspunkt für die unverbindliche Prüfung der eventuellen Bedürftigkeit ist grundsätzlich das Nettojahreseinkommen der Familie. Hierzu sind alle Einkünfte im Familienhaushalt anzugeben und nachzuweisen.

Erforderliche Nachweise: 

  • Einkommen beider Erziehungsberechtigten (Elternteile) 
  • Einkommen im In- und Ausland 
  • Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit 
  • Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit 
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 
  • Kapital, Zinseinnahmen 
  • Geldwerte Vorteile (z.B.: Mietzuschuss, Dienstwagen, Auslandszuschuss) 
  • Sonstige Einnahmen (z.B.: Prämien, Lizenzeinnahmen) 
  • Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Waisenrente, Erbschaften
 

Nachweise sind durch Bescheinigungen und / oder Erklärungen zu erbringen (z.B.: in- und ausländischer Steuerbescheid, Gehaltsbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen, Mietverträge)

Neben dem Nettojahreseinkommen wird auch das Vermögen der Familie berücksichtigt, insbesondere

  • in- und ausländische Immobilien – und sonstiges Eigentum 
  • in- und ausländische Bankguthaben, Depots, Aktien, sonstige Wertpapiere
  • in- und ausländische Beteiligungen an Unternehmen 
  • u.ä. 
 

Aus diesem Grund kann auch eine Einsicht in in- und ausländische Bankauszüge und andere Dokumente, sowie die Abgabe von Erklärungen über die Vermögenslage verlangt werden.

Erfolgt kein oder nur ungenügender Nachweis, kann keine Ermäßigung in Betracht gezogen werden.

Art. 7 Rabatte

a. Bei Familien, die mit mehreren Kindern in der DISZ eingeschrieben sind, reduziert sich die Jahresgebühr ab dem 2. Kind um 10% pro Kind. Der Geschwisterrabatt findet nur auf die Schulgebühren Anwendung. Für Kindergarten und Vorschule gibt es keine Ermäßigung.

b. Die Bestimmung aus Art. 6 f ist entsprechend in Art. 7 anzuwenden.

c. Erhält ein Kind ein Leistungsstipendium, sind weitere Rabatte ausgeschlossen.

Art. 8 Zahlungsmodalitäten

a. Die Jahresgebühr ist wahlweise im Voraus bis zum 30.09. fällig oder in 5 Raten (wobei die Fälligkeit für jede Rate auf der Rechnung festgestellt wird) auf das Bankkonto des Schulvereins zu überweisen. 

b. Ratenzahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:  

  1. Rate bis zum 30.09. 
  2. Rate bis zum 30.11. 
  3. Rate bis zum 30.01.  
  4. Rate bis zum 30.03. 
  5. Rate bis zum 30.05.  


c.
Eine individuelle Ratenzahlung ist nicht möglich.

d. Bei Verlassen der DISZ während eines laufenden Schuljahres ist die Jahresgebühr für das angefangene Schulhalbjahr voll zu entrichten. Ausnahmen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

e. Verlässt ein Schüler nur vorübergehend die Schule (z.B. Schüleraustausch, Gastschulaufenthalt an einer anderen Schule inkl. Ausland) müssen die Schulgebühren fortlaufend gezahlt werden. Ausnahmen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

f. Der Versand der Zahlungsaufforderungen inkl. Rechnung erfolgt via E-Mail, maßgeblich der hier genannten Fälligkeitsfristen. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, der Verwaltung zeitnah etwaige Änderungen der E-Mail-Adressen mitzuteilen, um die Zustellung der Zahlungsaufforderung zu gewährleisten.

Art. 9 Zahlungsverzug

a. Sind Jahresgebühren und/oder Kosten für zusätzliche Angebote in der Schule am Nachmittag nicht bis zur jeweiligen gesetzten Frist, einschließlich der Fristen für Ratenzahlungen, im laufenden Schuljahr bezahlt, erfolgt 7 Tage nach Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung hinsichtlich der ausstehenden Beträge. 21 Tage nach der Zahlungserinnerung ergeht eine erste Mahnung und, falls die ausstehenden Beträge immer noch nicht beglichen sind, 7 Tage nach der ersten eine zweite Mahnung. Werden die angemahnten Beträge neben Verzugszinsen (abgerechnet gemäß anwendbaren kroatischen Verzugszinsenregelungen) trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, erfolgt die Weiterleitung an den Rechtsanwalt oder einer Inkassofirma zur Forderungseinholung. Die Inkasso- und/oder Rechtsanwaltskosten gehen zu Lasten des vertragsverbundenen Erziehungsberechtigten.

b.  Eingehende Zahlungen bedienen anteilsmäßig stets die jeweils ältesten bestehenden Verbindlichkeiten.

c. Die DISZ behält sich vor, die angefallenen Verzugszinsen (abgerechnet gemäß anwendbaren kroatischen Verzugszinsenregelungen) auch nach Eingang des zu spät bezahlten Schulgeldes einzufordern.

d. Im Falle, dass alle fällige Zahlungen der Jahresgebühr und/oder Kosten für zusätzliche Angebote in der Schule am Nachmittag bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres nicht bezahlt wurden, behält sich die DISZ ein fristloses einseitiges Kündigungsrecht des Schulvertrages vor. Gleichzeitig ist die DISZ auch berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Leistungen sofort einzustellen, sofern nicht binnen einer Woche ab dem Fälligkeitsdatum gemäß Art. 8 ein Zahlungseingang in Höhe des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto der DISZ festzustellen ist.

Art. 10 Rückerstattungen

a.  Eventuelle Rückerstattungen erfolgen ausschließlich auf das Bankkonto, von welchem die Zahlung geleistet wurde. 

b. Im Falle des Eintritts von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt), wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien/Epidemien, wird die DISZ unverzüglich ausschließlich die Erfüllung ihrer Pflicht zur Beschulung und Betreuung des Kindes/ des Schülers oder der Schülerin auf eine andere Weise, wie z.B. Online-Unterricht und Aufgabenstunden versuchen sicherzustellen.

Die Beschulung auf eine andere Weise ist als gleichwertige Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten anerkannt. Die Erziehungsberechtigten erkennen an, dass der vollständige oder teilweise Ausfall der Arbeit der Schule oder des Kindergartens, aus einem von der DISZ unverschuldeten Grund, keine Auswirkungen auf die Höhe der vereinbarten Jahresgebühr hat, unabhängig davon, wie lange diese Unterbrechung zeitlich dauert. Die Eltern/Erziehungsberechtigten verzichten im Voraus, sich auf geänderte Umstände, bzw. sich auf das Recht zu berufen, eine Minderung oder eine Erstattung der Gebühr aufgrund des Eintritts außergewöhnlicher Umstände aus einem von der DISZ unverschuldeten Grund zu fordern, wenn z.B. Pandemien/Epidemien, andere außergewöhnliche Umstände, welche die Gesundheit von Menschen beeinflussen, die Ursache für eine teilweise oder vollständige Unterbrechung der Arbeit der Schule oder des Kindergartens sind.

Art. 11 Abmeldung von der DISZ

a. Abmeldungen von der DISZ können zum Halbjahr bzw. Schuljahresende erfolgen.

Abmeldungen zum Halbjahr müssen spätestens einen Monat vor dem letzten Schultag des entsprechenden Halbjahres und Abmeldungen zum Schuljahresende müssen spätestens einen Monat vor Beginn der Sommerferien schriftlich bei der Schulleitung eingegangen sein. Bei vorzeitigem Verlassen der Schule während des jeweiligen Halbjahres sind immer die Kosten für das gesamte Halbjahr fällig. Zeitweilige Abmeldungen führen nicht zu einer Verringerung der Kosten.

 

b. Die Einschreibung für das freiwillige Nachmittagsangebot erfolgt verbindlich für das ganze Schuljahr. Nur in Fällen von begründeten Ausnahmen (z.B. Wegzug) kann eine anteilige Kostenrückerstattung durch Vorstandsbeschluss vorgenommen werden. Die Abmeldung erfolgt schriftlich bei der Schulleitung.

Art. 12 Änderung der Gebührenordnung

Die Gebührenordnung gilt, bis sie bei Bedarf durch einen neuen Vorstandsbeschluss geändert wird.