Regularien
Sicherheitsmaßnahmen
Die Französische Schule in Zagreb und die Deutsche Internationale Schule in Zagreb (Eurocampus
Zagreb) verfolgen damit das Ziel, die Sicherheit Ihrer Kinder zu erhöhen:
- nur Eltern der Kindergarten- und der Vorschulkinder ist es gestattet, das Schulgebäude zu betreten, damit sie die Kinder bis zu ihren Räumlichkeiten begleiten können.
- Schüler der Grundschule bzw. des Gymnasiums gehen eigenständig und ohne Begleitung der Eltern in das Gebäude;
- der Eingang in das Schulgebäude ist nur noch mit vorab angekündigtem Termin möglich;
- um einen Termin zu vereinbaren, ist es notwendig, mit dem jeweiligen Sekretariat per Telefon oder per Email in Kontakt zu treten;
- vor Eintritt in das Gebäude ist es notwendig, sich im Besucherbuch einzutragen;
- die Eltern werden gebeten, das Schulgelände binnen 15 Minuten nach Übernahme ihrer Kinder zu verlassen.
- Sicherheitsmaßnahmen zu COVID-19: https://www.hzjz.hr/priopcenjamediji/koronavirus-najnoviji-podatci/
Schulgesundheit
Programm für spezifische und vorbeugende Maßnahmen für den Gesundheitsschutz:
- Systematische Untersuchungen
- vor der Einschreibung in die 1. Klasse
- Schüler der Klassen 5 und 7
Systematische Untersuchungen von Schülern werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Schulmedizin in Anwesenheit eines Lehrers oder eines Klassenlehrers durchgeführt.
- Spezifische Prüfungen auf Anfrage oder nach Situation
- Screenings
- Sehstörung, Sicht auf Farbe, Körpergewicht und Körpergröße für Schüler der 3. Klasse
- Deformität der Wirbelsäule, Körpergewicht und Körpergröße für Schüler der 6. Klasse
- Ein Überblick über den Gesundheitszustand und die Fähigkeit, Körper- und Gesundheitskultur zu vermitteln, sowie die Definition des entsprechenden Programms.
- Impfung der Schüler nach dem Pflichtimpfprogramm
- 1. Klasse MPR und POLIO
- 6. Klasse Hepatitis B (drei Dosen)
- 7. Klasse DI-TE und POLIO
Die Impfung erfolgt in der Regel für die Dauer des Unterrichts in den Gesundheitseinrichtungen oder in den entsprechenden Räumlichkeiten der Schule. Die Schulen sind verpflichtet, alle immunisierungspflichtigen Schüler (NN 60/1992), die Impfverordnung, die Seroprophylaxe und die Chemoprophylaxe gegen ansteckende Krankheiten (N. N. 23/94) auf der Grundlage des erhaltenen Bescheids zu impfen.
- Vorsorgeuntersuchungen beim Auftreten von Infektionskrankheiten in der Schule und Anti-Epidemie-Maßnahmen
- Beratung für Schüler, Eltern, Lehrer und Professoren
Besonders für Schüler mit Schwierigkeiten bei der Überwindung ihrer Schulbildung, Schulabwesenheit, Jugendprobleme, Risikoverhalten und -gewohnheiten: Rauchen, Alkoholkonsum und Konsum psychoaktiver Drogen, Beratung in Bezug auf reproduktive Gesundheit, körperliche Aktivität, Ernährung und andere. - Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung durch Vorträge, Gruppenarbeit, Foren
- Beamte der Schule und Schulküche
- Arbeit in Kommissionen zur Ermittlung einer geeigneten Form der Krankheit
- Teilnahme an Elternversammlungen, Unterricht, Unterrichtsrat und individuellen Kontakten mit dem Schulpersonal.
Revisionsberichte
- Revizorsko izvješće o uvidu 2015. (PDF)
- Revizorsko izvješće o uvidu 2016. (PDF)
- Revizorsko izvješće o uvidu 2017. (PDF)
- Revizorsko izvješće o uvidu 2018. (PDF)
- Revizorsko izvješće o uvidu 2019. (PDF)
- Revizorsko izvješće o uvidu 2019. (PDF) - EN
- Revizorsko izvješće o uvidu 2020. (PDF) - HR
- Revizorsko izvješće o uvidu 2020. (PDF) - EN
- Revizorsko izvješće o uvidu 2021. (PDF) - HR
- Revizorsko izvješće o uvidu 2021. (PDF) - EN
- Revizorsko izvješće o uvidu 2022. (PDF) - HR
- Revizorsko izvješće o uvidu 2022. (PDF) - EN
- Revizorsko izvješće o uvidu 2023. (PDF)